Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs)
Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für sämtliche Verträge zwischen der Ancarix Consulting GmbH, Widenmayerstraße 51, 80538 München, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 307621 (nachfolgend „Ancarix“) und ihren Auftraggebern (nachfolgend „Kunde“) über die Erbringung von Beratungs-, Projekt- und sonstigen Dienstleistungen.
(2) Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB. Eine Anwendung gegenüber Verbrauchern ist ausgeschlossen.
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, Ancarix stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
Vertragsgegenstand
(1) Ancarix erbringt Management-, Fach- und IT-Beratungsleistungen, insbesondere in den Bereichen:
- Digitale Transformation
- IT-Governance, Risk & Compliance
- Data & Analytics
- IT-Security
- SAP- und Finanzprozesse
- Prüfungs-, Audit- und Regulatorik-nahe Beratung
- Projekt-, Test- und Transformationsmanagement
- Konzeption, Entwicklung und Implementierung von Lösungsansätzen sowie Schulungen in diesen Themenfeldern
(2) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, Projektvertrag oder einer schriftlichen Beauftragung. Die Leistungen werden – sofern nicht ausdrücklich als Werkleistung vereinbart – als Dienstleistungen im Sinne der §§ 611 ff. BGB erbracht.
(3) Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, schuldet Ancarix keinen bestimmten wirtschaftlichen oder fachlichen Erfolg, sondern die ordnungsgemäße Erbringung der vereinbarten Leistungen nach anerkannten fachlichen Standards.
Vertragsschluss
(1) Angebote von Ancarix sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.
(2) Ein Vertrag kommt durch:
- schriftliche Annahme eines Angebots,
- Unterzeichnung eines Vertrags oder
- schriftliche Beauftragung (z. B. per E-Mail)
zustande.
(3) Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch Ancarix.
Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde verpflichtet sich, alle zur ordnungsgemäßen Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen, Daten und Zugänge rechtzeitig, vollständig und zutreffend zur Verfügung zu stellen.
(2) Verzögerungen oder Mehraufwände, die auf eine verspätete, unvollständige oder fehlerhafte Mitwirkung des Kunden zurückzuführen sind, gehen nicht zulasten von Ancarix. Hierdurch entstehende Mehraufwände werden nach den vereinbarten Vergütungssätzen zusätzlich vergütet.
(3) Der Kunde benennt einen fachlich geeigneten Ansprechpartner mit Entscheidungs- und Abstimmungsbefugnis.
Vergütung und Zahlungsbedingungen
(1) Die Vergütung richtet sich nach dem jeweils vereinbarten Angebot oder Vertrag.
(2) Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.
(3) Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
(4) Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, ist Ancarix berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe gemäß § 288 BGB zu verlangen.
(5) Ancarix ist berechtigt, Leistungen bis zum vollständigen Ausgleich fälliger Forderungen zurückzuhalten, soweit fällige und unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen bestehen.
Nutzungsrechte an Arbeitsergebnissen
(1) Ancarix räumt dem Kunden an den im Rahmen des Vertrags erstellten Arbeitsergebnissen ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für die vertraglich vereinbarten Zwecke ein. Die Einräumung der Nutzungsrechte erfolgt erst nach vollständigem Ausgleich sämtlicher Vergütungsansprüche.
(2) Eine Weitergabe an Dritte oder eine Nutzung über den vereinbarten Vertragszweck hinaus bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Ancarix.
(3) Vorbestehende Rechte, Methoden, Modelle, Konzepte, Vorlagen, Tools und geistiges Eigentum von Ancarix bleiben uneingeschränkt Eigentum von Ancarix.
Haftung
(1) Ancarix haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung von Ancarix auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
(4) Im Übrigen ist die Haftung – soweit gesetzliche zulässig – von Ancarix ausgeschlossen.
(5) Die Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von Ancarix.
(6) Die Haftung für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen und sonstige mittelbare Schäden ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
Vertraulichkeit und Datenschutz
(1) Die Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen vertraulichen Informationen – alle als vertraulich gekennzeichneten oder ihrer Natur nach als vertraulich erkennbaren Informationen – zeitlich unbegrenzt vertraulich zu behandeln und ausschließlich für die vertraglich vereinbarten Zwecke zu verwenden.
(2) Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit gilt auch über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus.
(3) Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß den geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften. Ergänzend gilt die Datenschutzerklärung von Ancarix.
(4) Soweit Ancarix personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet, wird ein gesonderter Auftragsverarbeitungsvertrag geschlossen.
Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist – soweit gesetzlich zulässig – München.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelung treten die gesetzlichen Vorschriften.
(4) Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform (§ 126b BGB). Dies gilt auch für die Änderung dieses Schriftformerfordernisses.